Attraktive KfW-Förderung für die kontrollierte Wohnungslüftung sichern
KfW-Förderung für die kontrollierte Wohnungslüftung
Die eigenen Heizkosten senken, der Umwelt etwas Gutes tun und dabei auch noch Geld sparen. Das sind gleich drei Wünsche auf einmal! Clevere Hauseigentümer können sich alle erfüllen, wenn sie die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die kontrollierte Wohnraumlüftung in Anspruch nehmen. Zur Orientierung skizzieren wir kurz Möglichkeiten, Bedingungen sowie etwaige Stolperstricke und empfehlen einen förderfähigen Wohnraumlüfter mit moderner Technologie und hohem Effizienzgrad.


Was bietet die KfW-Förderung?
Das KfW-Programm „Energieeffizient sanieren“ fördert gezielt die energetische Sanierung von Immobilien. Ein wichtiger Bestandteil dieses Programms ist dabei die Unterstützung der kontrollierten Wohnraumbelüftung durch die Förderung von geeigneten Lüftungsanlagen. Wer die Förderung in Anspruch nehmen möchte, kann zwischen zwei Varianten wählen und sich entweder für einen prozentualen Zuschuss zu den Sanierungskosten oder für einen Kredit mit besonders niedrigen Zinsen entscheiden. Sogar doppelt können diejenigen profitieren, die noch mehr für die Energieeffizienz tun. Denn die Kombination der Installation oder Erneuerung einer geeigneten Lüftungsanlage mit ausgewählten Maßnahmen, die die Energieeffizienz an der Hülle des Gebäudes verbessern – wie die Installation von dichten Fenstern oder der Einbau von Dämmungen – resultiert in einem noch höheren Zuschuss der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Wer kann die Förderung der KfW in Anspruch nehmen?
Die Förderung der kontrollierten Wohnraumbelüftung als Teil des Programms „Energieeffizient sanieren“ ist an bestimmte Bedingungen gebunden. So sind grundsätzlich nur Ein- und Zweifamilienhäuser förderfähig. Diese müssen zudem vor dem Jahr 1995 erbaut worden sein. Anspruchsberechtigt ist immer der Eigentümer der jeweiligen Immobilie(n).
Was gilt es, bei der KfW-Förderung zu beachten?
Um in den Genuss der Förderung für die kontrollierte Wohnraumlüftung durch die KfW zu kommen, sollten Interessenten einige Dinge im Vorfeld beachten. So müssen Hauseigentümer die Förderung vor dem Beginn der Sanierungsarbeiten zunächst bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragen. Zudem sehen die Regelungen vor, dass Antragssteller einen qualifizierten Experten für Energieeffizienz in den Vorgang miteinbeziehen müssen. Das hat den Vorteil, dass dieser alle notwendigen Bescheinigungen liefern und sämtliche erforderlichen Anträge ausfüllen kann, ohne dass sich der Hauseigentümer damit im Einzelnen auseinandersetzen muss. Möglicherweise stellt die KfW für die Gewährung der Förderung bestimmte Bedingungen. Dazu kann etwa ein Test zur Luftdichtheit der zu sanierenden Immobilie zählen. Wer sich als Förderung für einen zinsgünstigen Kredit entscheidet, sollte das entsprechende Antragsformular am besten mit der Bank seines Vertrauens ausarbeiten.

Unser Tipp: förderfähiger Wohnraumlüfter RL 50 RAS
Nicht alle Aggregate zur Wohnraumbelüftung erfüllen die Anforderungen des KfW-Programms „Energieeffizient sanieren“. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich für einen modernen Wohnraumlüfter - etwa für das Modell RL 50 RAS - entscheiden. Dieses ist nicht nur voll förderfähig und bietet zahlreiche Komfortfeatures, sondern beherrscht auch die dezentrale Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung höchst effizient. Dabei entzieht der integrierte keramische Wärmeakku der verbrauchten und nach draußen abzuführenden Raumluft die darin enthaltene Wärmeenergie und reichert damit später die Frischluft an. Weil das Gerät mit einem hohen Effizienzgrad von bis zu 91 Prozent arbeitet, fällt die Ersparnis an Heizkosten für Nutzer durch die dezentrale Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung besonders groß aus.