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Die Förderung für die Wärmepumpe der KfW liegt seit dem 21. Juli 2026 zwischen 30 und 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Für die erste Wohneinheit setzt die Förderbank förderfähige Kosten bis 28.000 Euro an. Der Spitzenzuschuss liegt somit bei 22.400 Euro.
Das Wichtigste in Kürze:

Die Förderung für die Wärmepumpe besteht zum aktuellen Zeitpunkt aus einer Grundförderung und zwei Boni. Alle Fördersätze beziehen sich auf die förderfähigen Kosten.
Die Grundförderung ist einkommensunabhängig und beträgt 30 Prozent. Sie gilt für Eigentümer im Bestand, Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter gleichermaßen. Ohne weiteren Bonusanspruch bleibt es bei diesen 30 Prozent. Ab dem ersten Quartal 2027 sinkt der Satz bei Wärmepumpen um die Hälfte und liegt dauerhaft bei 15 Prozent.
Diesen Bonus erhalten Eigentümer, die selbst das Gebäude bewohnen und eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen. Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt auch für Gas- und Biomasseheizungen, die älter als 20 Jahre sind. Der Fördersatz sank am 21. Juli 2026 von 20 auf 16 Prozent. Ab Februar 2027 verringert er sich halbjährlich um vier Prozentpunkte. Im August 2028 endet er komplett.
Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen und staffelt sich wie folgt:
Die Summe aller Bausteine ist im Regelfall auf 70 Prozent gedeckelt. Auf 80 Prozent steigt die Grenze nur mit dem 40-Prozent-Einkommensbonus.
Lebt ein minderjähriges Kind im Haushalt, senkt die KfW das anzusetzende Einkommen rechnerisch um 10.000 Euro. Ein Haushalt mit 48.000 Euro rutscht damit von 10 auf 30 Prozent Einkommensbonus. Diese Regel gilt erst seit dem 21. Juli 2026.
Ausgangslage: Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet inklusive Installation und neuer Heizkörper 40.000 Euro. Die KfW erkennt davon 28.000 Euro an. Auf dieser Basis ergeben sich je nach Haushalt diese Beträge:
| Konstellation | Satz | Zuschuss |
|---|---|---|
| Vermieter, jede Altheizung | 30 % | 8.400 € |
| Selbstnutzer, Gaskessel unter 20 Jahren | 30 % | 8.400 € |
| Selbstnutzer, alte Ölheizung, über 50.000 € Einkommen | 46 % | 12.880 € |
| Selbstnutzer, alte Ölheizung, bis 50.000 € Einkommen | 56 % | 15.680 € |
| Selbstnutzer, alte Ölheizung, bis 40.000 € Einkommen | 70 % | 19.600 € |
| Selbstnutzer, alte Ölheizung, bis 30.000 € Einkommen | 80 % | 22.400 € |
Zwischen der ersten und der letzten Zeile in der Vergleichstabelle liegen 14.000 Euro. Genau hier zeigt sich die soziale Staffelung der Reform.
Die letzte Zeile rechnet sich aus 30 plus 16 plus 40, also insgesamt 86 Prozent. Die KfW zahlt davon 80 Prozent aus. Nur wer den 40-Prozent-Bonus erhält, kommt über 70 auf 80 Prozent.
Die KfW prüft grundsätzlich alle technischen Kriterien. Ein Gerät aus der BAFA-Liste der förderfähigen Wärmeerzeuger ist die Grundlage für die Förderung der Wärmepumpe. Dazu kommen:
Drei Punkte lösen die meisten Rückfragen aus.
Die Anbindung ans intelligente Messsystem kommt für viele Eigentümer überraschend. Geräte mit Smarthome-Funktion empfangen das Netzsignal ab Werk. Sie regeln Vorlauftemperatur sowie Sperrzeiten selbstständig. Die Nachrüstung eines Steuermoduls entfällt.
Die Vorgabe von 65 Prozent erneuerbaren Energien stammt aus dem Wärmepumpen-Gesetz, also dem Gebäudeenergiegesetz. Wann diese Vorgabe für Ihr Haus greift, richtet sich nach der Wärmeplanung Ihrer Kommune. Großstädte ab 100.000 Einwohnern legten bis 30. Juni 2026 ihre Planung vor. Kleinere Kommunen folgen bis 30. Juni 2028.
Über den Antrag entscheidet am Ende die Jahresarbeitszahl. Eine Monoblock-Wärmepumpe erreicht die Marke von 3,0 vor allem bei niedriger Vorlauftemperatur. Flächenheizungen mit 35 °C spielen der Wärmepumpe in die Hände.
Datenblätter nennen meist den COP bei einem einzelnen Betriebspunkt, häufig A7/W35, also 7 °C Außenluft und 35 °C Vorlauf. Die Jahresarbeitszahl rechnet dagegen das komplette Heizjahr mit Frosttagen, Warmwasser, Pumpenstrom und Abtauzyklen. Sie fällt deshalb regelmäßig niedriger aus als der COP und hängt vom Gebäude ab. Verbindlich berechnet sie der Fachbetrieb in der Bestätigung zum Antrag.
Für Bestandsgebäude gibt es einen echten Zuschuss über das Programm 458, den Sie behalten. Im Neubau gilt für die Förderung einer Wärmepumpe eine andere Regel. Die Förderung der Wärmepumpe in Neubauten läuft über die zinsverbilligten Kredite 297 und 298 mit bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Vorgeschrieben ist der Effizienzhaus-40-Standard. Als Voraussetzung gilt zudem ein Heizsystem ohne Öl, Gas oder Biomasse.
Bei Mehrfamilienhäusern staffelt die KfW die anerkannten Kosten:
Ab dem ersten Quartal 2027 wird der Austausch bestehender Wärmepumpen weniger gefördert. Anlagen ab Baujahr 2008 fallen aus der Förderung für die Wärmepumpe heraus. Bei älteren Geräten erkennt die KfW pauschal 25 Prozent der Kosten an.
Zum ersten Quartal 2027 kommt ein neuer Bonus hinzu. Es ist der 15-Prozent-Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen aus der EU-Produktion. Er gleicht die halbierte Grundförderung zumindest teilweise aus. Geräte aus Drittstaaten bleiben von dem Bonus ausgeschlossen. Somit wird der Produktionsstandort zum Preisfaktor.

Das Förderprogramm läuft bis zum Jahr 2030. Die Förderung der Wärmepumpe verringert sich jedoch. Ab 1. Februar 2027 sinken die anerkannten Gesamtkosten alle sechs Monate um 750 Euro. Für die erste Wohneinheit zählen somit ab 1. August 2030 nur noch 22.000 Euro.
Der Effizienzbonus von 5 Prozent für natürliche Kältemittel endete am 20. Juli 2026. Für Anträge bis zu diesem Datum gelten weiterhin die alten Konditionen.
Beachten Sie: Jedes Halbjahr Wartezeit kostet Sie ab 2027 bares Geld. Beim Klimageschwindigkeitsbonus sind es vier Prozentpunkte, bei den Höchstkosten 750 Euro.
Die Reihenfolge ist für die Auszahlung relevant.
Ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung im Vertrag lehnt die KfW den Förderantrag für die Wärmepumpe ab. Diese Klausel im Vertrag koppelt den Auftrag an die Förderzusage. Sie schützt Sie zugleich vor Zahlungspflichten bei einer Ablehnung. Prüfen Sie unbedingt den Satz vor der Unterschrift.
Den Eigenanteil deckt der KfW-Ergänzungskredit 358/359 mit bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit ab. Für Selbstnutzer mit einem Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro ist er zinsverbilligt. Als Basis gilt die Zusage im Programm 458.
Möchten Sie die Wärmepumpe finanzieren und gleichzeitig die Gebäudehülle verbessern, kombinieren Sie den Zuschuss mit BAFA-Mitteln: 15 Prozent für Effizienz-Einzelmaßnahmen. Auch die Förderung einer Lüftungsanlage läuft über dieses Programm. Eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung senkt die Heizlast spürbar, wovon die Jahresarbeitszahl profitiert.
Alternativ gibt es 20 Prozent Steuerermäßigung nach § 35c EStG, verteilt über drei Jahre, bei einem Volumen bis 200.000 Euro. Beide Wege schließen sich gegenseitig aus. Meistens ist der KfW-Zuschuss für die Wärmepumpe lukrativer.
Regionale Programme von Ländern, Kommunen und Energieversorgern lassen sich häufig zusätzlich nutzen. Allerdings müssen Sie regionale Programme getrennt beantragen. Der Fördernavigator des Bundesverbands Wärmepumpe sortiert sie nach Postleitzahl.
Wer selbst im Haus wohnt, eine alte Ölheizung ersetzt und 2026 startet, sichert sich 16 Prozentpunkte Klimageschwindigkeitsbonus und 28.000 Euro anerkannte Kosten. Jedes Halbjahr Wartezeit kostet ab 2027 Prozentpunkte.
Vor dem Angebot lohnt sich ein Blick auf die verwendete Technik: Die Funktionsweise einer Wärmepumpe erklärt, warum die Vorlauftemperatur Ihrer Heizkörper über die Jahresarbeitszahl und über den Fördersatz mitentscheidet.
Welches Gerät zu Ihrem Gebäude passt, klärt sich am schnellsten im Gespräch. Unser Sortiment an Wärmepumpen umfasst Monoblock-Systeme verschiedener Leistungsklassen, und unsere Fachberatung prüft mit Ihnen Leistungsbedarf, Kältemittel und Listung beim BAFA. So passt das Angebot von Anfang an zu den Bedingungen, die an die Förderung der Wärmepumpe gekoppelt sind.
Der Betrag liegt bei maximal 22.400 Euro. Die KfW erkennt für die erste Wohneinheit 28.000 Euro an. Davon fördert sie höchstens 80 Prozent. Diesen Satz erreichen selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro, die eine fossile Altheizung ersetzen möchten.
Vermieter und Selbstnutzer ohne Bonusanspruch erhalten die Grundförderung. Die Boni Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus setzen die Selbstnutzung voraus. Deshalb ist bei vermieteten Objekten lediglich die reine Grundförderung möglich. Das gilt auch für Eigentümer, deren Gas- oder Biomasseheizung jünger als 20 Jahre ist.
Bis 2030 läuft die Förderung der Wärmepumpe. Die anerkannten Kosten sinken jedoch ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro. Der Klimageschwindigkeitsbonus endet bereits im August 2028. Frühe Anträge sind deswegen besonders wichtig.
Stellen Sie den Förderantrag unbedingt nach der Vertragsunterschrift und vor dem Einbau. Der Vertrag braucht eine aufschiebende oder auflösende Bedingung sowie die Bestätigung zum Antrag vom Fachbetrieb. Stellen Sie den Antrag erst nach dem Einbau, kommt es zu einer Ablehnung.
In der Regel ist der Zuschuss attraktiver als der Steuerbonus. Der Zuschuss bringt Ihnen sofort zwischen 30 und 80 Prozent. Der Steuerbonus nach § 35c EStG bringt Ihnen nur 20 Prozent über drei Jahre. Nur bei sehr hohen Gesamtkosten über 200.000 Euro und ohne Bonusanspruch nähern sich beide Wege an.